Spenden an "Herz für Herz - Stiftung für Leben!" sind steuerlich absetzbar. Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen jetzt schon von Herzen!
Die Stiftung „Herz für Herz – Stiftung für Leben!“ wurde am 14. August 2003 gemäß §§ 80, 81 BGB als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München als rechtsfähig anerkannt. Für die Verwaltung der Stiftung sind neben der Stiftungssatzung das Bayerische Stiftungsgesetz (BayRS 282-1-1-UK/WFK) und die Ausführungsordnung zum Stiftungsgesetz (BayRS 282-1-1-1-UK/WFK) maßgebend. Die Stiftung ist gemeinnützig und untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern. Spenden an die Stiftung sind steuerlich absetzbar.
Spendenkonto "Herz für Herz - Stiftung für Leben!"
HypoVereinsbank München
IBAN: DE19 7002 0270 0066 0503 00
SWIFT (BIC): HYVEDEMMXXX
Luzerner Kantonalbank
IBAN: CH25 0077 8018 8551 0240 4
SWIFT (BIC): LUKBCH2260A
Inhaber: "Herz für Herz - Stiftung für Leben!"